- Die Züge müssen nicht mehr über Lokomtiven oder Triebköpfe verfügen. Es sind ausdrücklich auch Treibzüge zugelassen.
- Die Mindestlänge von 375 m entfällt. Die Evakuierung aus dem Zug muss aber in einer Rettungsübung demonstriert werden, welche zufriedenstellend sein muss,was heisst, dass das Sicherheitsniveau für die evakuierten Personen nicht sinken darf. Die Verfügbarkeit und die Kompetenz des anwesenden Personals des Betreibers wird ebenfalls beurteilt.
- Die Traktionsausrüstung muss für mindestens 30 Minuten vor Rauch und Feuergeschützt sein und muss über eine Löschanlage verfügen. Das Löschgas Halon 1301 ist nicht mehr vorgeschrieben.
- Die Ausrüstung muss den französischen Brandschutzvorschriften für Schienenfahrzeuge NF F 16-101 entsprechen oder gleichwertigen in Europa zugelassenen Standards. (Hier kommt höchstens noch TSI in Frage, nicht aber die in Deutschland verwendeten DIN Normen.)
- Die Fahrzeuge müssen gegen Eintritt von Schnee und gegen Kondenswasser geschützt sein. Eurotunnel hat das Recht die getroffenen Wintervorbereitungen zu kontrollieren.
Der Eurostar hat im letzten Winter im Kanaltunnel kläglich versagt wegen Flugschneeeintritt. Die Probleme entstanden weil aus Kostengründen die vorgesehenen Massnahmen für den Winterbetrieb nicht umgesetzt wurden.
Der Eurostar ist auch das einzige im Kanaltunnel zugelassene Fahrzeug, dessen elektrischen Ausrüstung *nicht* aus der Schweiz stammt. Die Lokomotiven vor den Autozügen und die Class 92 Lokomotiven haben Ausrüstungen von ABB (Schweiz), wo Erfahrungen mit den langen Alpentunneln vorliegen - dies war auch der Grund, weshalb ABB damals den Zuschlag für die elektrische Ausrüstung erhielt.
Donnerstag, Dezember 23, 2010
Eurotunnel: Netzzugangsbestimmungen 2012 veröffentlicht
Eurotunnel, die Betreiberin des Kanaltunnels zwischen England und Frankreich, hat die Richtlinien für die Benutzung des Tunnels veröffentlicht. Darin sind wesentliche Neuerungen enthalten, welche den Zugang nicht mehr alleine den Eurostar Zügen vorbehalten werden:
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