Die Europäische Kommission klagt beim Europäischen Gerichtshof Deutschland, Griechenland, Spanien, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Portugal, Schweden, Slowenien und die Slowakische Republik an. Die genannten Länder hätten die Umsetzung der Richtlinie 2004/49/EG und 2004/50/EG für die Liberalisierung des Eisenbahnverkehrs in Europa nicht angezeigt.
Die Richtlinie 2004/49/EG beschreibt die Ausstellung der Sicherheitszertifikate, welches die Grundlage für die Zulassung eines Eisenbahnverkehrsunternehmens auf dem Streckennetz ist.
Die Richtlinie 2004/50/EG beschreibt die Massnahmen zur Umsetzung der technische Interoperabilität, die dafür sorgt, dass Fahrzeuge und feste Installation so gestaltet sind, dass sie miteinander Betrieben werden können.
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